Zeichen der Erinnerung – Schmuckurnen & Grateful Glass
Nach der Einäscherung unterliegt die Asche des Verstorbenen in Deutschland der Bestattungspflicht und darf daher nicht mit nach Hause genommen werden. Jedoch ist es möglich, einen kleinen Teil der Asche als besondere Erinnerung zu behalten – entweder in einer Schmuckurne oder als einzigartiges Kunstwerk in eine Kugel aus klarem Glas eingebettet – dem sogenannten Grateful Glass. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch näher erläutern und zeigen.