Verantwortungsvolle Maßnahmen – Testament, Patientenverfügung & Organspende
Die Bestattungsvorsorge ist ein wichtiger Schritt, um für sich und Angehörige klare Verhältnisse zu schaffen. Zusätzlich sollten Sie weitere Schritte in Erwägung ziehen, um sich für etwaige Eventualitäten abzusichern. Dazu gehört:
Mit Ihrem Testament bestimmen Sie, welcher Ihrer Angehörigen im Erbfall auf welche Weise berücksichtigt wird. Ist keines vorhanden, richtet sich die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge:
Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.
Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.
Wir können Ihnen gerne behilflich sein, den für Sie richtigen Weg zu finden.
Hier hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Vorlagen und Informationen:
Anhand einer Patientenverfügung können Ärzte in schweren Fällen ersehen, welche medizinischen Schritte im Sinne des Patienten sind – und welche womöglich entfallen sollen. Besonders wichtig ist dies in Situationen, in denen es um die Frage geht, inwieweit lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Oft müssen Angehörige diese schwere Entscheidung treffen. Diesen Schritt können Sie ihnen abnehmen – rein vorsorglich.
Genaue Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
In vielen Fällen sind Patienten auf Spenderorgane angewiesen, um nach einer Krankheit oder einem Unfall wieder zurück zu einem halbwegs normalen Leben zu finden. Eine Organspende ist aber nur möglich, wenn Betroffene selbst – mithilfe des Organspendeausweises – oder deren Angehörige bei einem Fall von Hirntod ihre ausdrückliche Zustimmung dafür geben.
Sie können genau festlegen, für welche Organe und Gewebe Sie Ihr Einverständnis geben. Der Organspendeausweis wird auch nirgends registriert, Änderungen sind also jederzeit möglich. Den Ausweis erhalten Sie an vielen öffentlichen Stellen oder als Vordruck unter dem folgenden Link: